Adresse: Taglieberstrasse 1/7, 1230 Wien
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E-Mail: office@edv-notruf.at
Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe IT-Dienstleistungen
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Firmenbuchnummer: 239063p
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes
UID: ATU57333344
1. Allgemeine Grundlagen & Gültigkeit
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG gelten für alle entgeltlichen Lieferungen, IT- Dienstleistungen & Consulting, und sonstige etwaigen Leistungen, welche die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG (Auftragnehmer) gegenüber dem Vertragspartner (Auftraggeber) erbringt.
b) Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zusätzlich aus dem Inhalt des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages.
c) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
d) Die Angebote der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG sind grundsätzlich freibleibend. Für individuelle Anfertigungen, welche auf Bestellerwünsche ausgerichtet werden, behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt ebenfalls auch für die Verbreitungsrechte, falls im Vertrag keine anderen Bestimmungen ausdrücklich festgelegt worden sind.
2. Leistungen
a) Gegenstand des Auftrages kann sein:
b) Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dies gilt auch für praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmass. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese zeitgerecht in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Einzelbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Eckdaten beim Auftraggeber.
c) Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftlich vereinbarte Leistungsbeschreibung. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
d) Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme durch den Auftraggeber für das jeweils betroffene Programmpaket und spätestens 4 Wochen ab Lieferung. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt.Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.Bei Einsatz der Software durch den Auftraggeber im Echtbetrieb gilt die Software ebenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, wie Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer ausreichend dokumentiert und schriftlich zu melden. Die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG ist um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht.Liegen schriftlich wesentliche Mängel vor, sodass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
e) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäss Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, verpflichtet sich die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft er nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung, so kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin angefallenen Kosten und Spesen für die Tätigkeit des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
f) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
g) Schulungen und Erklärungen, die vom ursprünglichem Vertrag abgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Preise und Gebühren
a) Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.Sie gelten jeweils nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.Preisänderungen durch Lieferanten oder aufgrund von Wechselkursschwankungen behält sich der Auftragnehmer vor.
b) Bei allen Dienstleistungen wie zum Beispiel Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw., wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, die nicht von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG zu vertreten sind, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
c) Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Die Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Lieferung
a) Die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG ist bestrebt, die vereinbarten Termine möglichst genau einzuhalten.
b) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmass nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Informationen und Unterlagen entstehen, sind von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragsnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
c) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen (vgl. Pkt. 5.b).
5. Zahlungsbedingungen
a) Die von der Firma EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens zehn Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
b) Die monatlichen Entgelte für wiederkehrende oder fortlaufende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10% mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Erhöhung von Preisen für Vertragsbestandteile ist nur möglich, wenn diese bereits mindestens vier Monate vereinbart waren. Die Entgelterhöhung soll nur zur Deckung erhöhter Kosten erfolgen. Dem Kunden obliegt, der Nachweis, dass die von uns vorgenommene Preiserhöhung nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
c) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten oder dergleichen) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
d) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG.Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.Bei Zahlungsverzug werden derzeit Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. verrechnet. Eine Anpassung der Verzugszinsen gemäss der Entwicklung des Diskontsatzes der Österreichischen Nationalbank bleibt uns vorbehalten.
e) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
f) Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschliesslich an die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG
6. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
a) Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2. lit.d schriftlich dokumentiert erfolgen.Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht.
b) Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung auf Grund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG zu vertreten sind als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
c) Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
d) Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemässe Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
e) Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG.
f) Bei Änderungen oder Ergänzungen eines bereits bestehendes Programms bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
7. Urheber- Nutzungs- und Verbreitungsrecht
a) Alle Urheberrechte (Programme, Dokumentationen etc.) stehen der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG bzw. dessen Lizenzgebern, an den vereinbarten Leistungen zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschliesslich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmass der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
b) Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
c) Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäss Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.Jede Verletzung der Urheberrechte von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
d) Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
e) Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beauftragen.Kommt der Auftraggeber dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäss Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
8. Rücktrittsrecht
a) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
b) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
c) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
d) Stornierungen von Punktekarten sowie Rückzahlungen bzw. Gutschrfiten sind nicht möglich. Sie können aber jederzeit weitergegeben bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden, da sie nicht zeitlich begrenzt sind und daher auch nicht verfallen
9. Haftung
a) Die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG haftet für Schäden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
b) Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
Die EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäss § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten und geht des weiteren davon aus, dass auch der jeweilige Vertragspartner den Bestimmungen des obig genannten Paragraphen des Datenschutzgesetz einhält.
11. Loyalität
Alle Unterlagen sowie Materialien, die der Angebotsstellung, der Informationsaufbereitung oder den Produktionsprozess betreffen und die der Auftraggeber erhält, sind Geschäftsgeheimnisse der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern des anderen Vertragpartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, unterlassen. Dies besitzt auch Gültigkeit für Beschäftigung und Abwerbung über Dritte und umfasst einen Zeitraum während der Dauer des Vertrages und 6 Monate nach Beendigung des Vertrages.Der dagegen verstossende Vertragspartner ist verpflichtet, einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen. (Für jeden Verstoß dieser Art ist der Vertragspartner verpflichtet, eine pauschalierte Entschädigung in Höhe des 6-fachen Bruttomonatsgehaltes des jeweils betroffenen Mitarbeiters zu zahlen).
12. Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort ist Wien für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. Gerichtsstand ist Wien. Für alle Vertragsbeziehungen, auch bei etwaigen Lieferungen ins Ausland, ist ausschliesslich das Recht der Republik Österreich massgebend.
b) Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschliesslich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von der EDV-Notruf, Ing. Werner Lugschitz KG als vereinbart.Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.